- In Teil 11 wird definiert, was Benutzungsfreundlichkeit für
Bildschirmarbeitsplätze heißt. Es wird darauf verwiesen, dass
Benutzungsfreundlichkeit nur in einem größeren Zusammenhang gesehen
werden darf. Nicht allein die Benutzungsfreundlichkeit der Software,
sondern auch die Arbeitsumgebung, die Aufgaben und Ziele des Benutzers,
die verwendeten Arbeitsmittel und das soziale Umfeld sind für
die Zufriedenheit des Benutzers ausschlaggebend.
- Um die gestellten Arbeitsziele zu erreichen, muss beurteilt
werden, in welchem Maß diese Ziele erreicht wurden, welcher Aufwand
dafür betrieben worden ist und wie zufrieden der Benutzer bei
der Arbeit mit der Software war. Die Zielerreichung setzt sich
also aus drei Kriterien, Effektivität, Effizienz und Zufriedenheit,
die durch mindestens ein Maß bestimmt werden sollten. Beispiele
für Maße sind:
- Qualität der Ergebnisse und der Durchlaufzeiten (Effektivität)
- Fehlerhäufigkeit und Korrekturzeiten (Effizienz)
- Benutzerbefragungen für die Zufriedenheit
- Diese Beispielmaße und deren Ergebnisse sind allerdings selten
verallgemeinbar und häufig nur in einem sehr engen Kontext gültig.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Verbesserung der Benutzungsfreundlichkeit
als dynamischer und iterativer Prozeß verstanden wird.
- Zur Überprüfung der Anforderungen müssen vorab die Rahmenbedingungen
festgelegt werden, wie Effizienz, Effektivität und Zufriedenheit
gemessen werden sollen. Zudem müssen genaue Messlatten festgelegt
werden. Die Ergebnisse sollten dann frühzeitig in den Designprozeß
einfließen.
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